Staatliche Förderung auf VELUX Dachfenster sichern!
Modernisiere Deine Dachfenster und profitiere dabei von bis zu 20 % staatlicher Förderung*. Gefördert werden neben Dachfenstern unter anderem auch Rollläden und Smart Home Lösungen, sowie die Kosten unserer Handwerkerleistung.
Dachfenster tauschen und bis zu 20 % staatlicher Förderung* sichern!
Du willst dein altes Dachfenster loswerden – oder ein neues fürs Flach- oder Schrägdach einbauen? Gute Entscheidung! Denn mit staatlicher Förderung holst du dir jetzt bis zu 20 % Zuschuss für dein Projekt.
Und das Beste: Neben der bundesweiten Förderung gibt’s oft auch regional noch was obendrauf. Wir checken für dich, ob dein Vorhaben förderfähig ist – und wie du das Beste rausholst.
Wichtig zu wissen:
Ob du die Förderung bekommst, hängt vom Projekt ab. Bei Förderfähigkeit über die BEG EM oder die steuerliche Förderung kannst du bis zu 20 % der Material- und Handwerkskosten sparen.

Fördergeld-Check mit Timm & Flo
Du willst wissen, ob du dir Förderung fürs neue Dachfenster sichern kannst?
Dann schick uns einfach eine kurze Anfrage – und wir checken das für dich. Schnell, kostenlos und völlig unverbindlich.
Unser Versprechen: Kein Papierkram-Chaos, kein Behörden-Deutsch – nur klare Ansagen, was geht und was nicht.
Welche Förderung passt zu deinem Projekt?

BEG-Förderung - EM
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- 15 - 20 % der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung als Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Erhöhung des Investitionszuschuss von 15 % auf 20 % nur bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist erforderlich)
- Die BEG-Förderung ist mit regionalen Fördermöglichkeiten kombinierbar
- Ergänzungskredit bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € möglich (Infos unter www.bmwk.de)

Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden
- 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
- Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
- Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
- Bitte beachte, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.

20 % Förderung auch für Rollläden und Hitzeschutz
Nicht nur neue Dachfenster – auch VELUX Rollläden und Hitzeschutz-Markisen kannst du fördern lassen! Gerade Rollläden bieten dir rundum Schutz – vor Hitze, Kälte, Lärm und neugierigen Blicken.
Gut zu wissen: Auch bei der Nachrüstung winken dir bis zu 20 % Zuschuss. Wir zeigen dir, wie’s geht.
Das sagen unsere Kunden
Häufige Fragen
Ist mein Projekt förderfähig?
Mit unserem Fördergeld-Check kannst Du in einer kurzen Anfrage ermitteln, ob Dein Projekt förderfähig ist.
Wie hoch müssen die förderfähigen Kosten sein?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Investitionsvolumen mindestens 300 € brutto
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Kein Mindestbetrag
Wer wird gefördert?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Folgende Gruppen sind berechtigt:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Steuerpflichtige Privatpersonen, die ihr Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen
Was wird gefördert?
Neue Dachfenster mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,0 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit dem neuen Dachfenster sind auch folgende Produkte förderfähig:
- Rollläden (nach DIN 4108-2)
- Hitzeschutz-Markisen (nach DIN 4108-2)
- Insektenschutz-Rollos
- Zubehör für automatische Produkte
- VELUX App Control
- VELUX ACTIVE Raumklimasteuerung
- Innenfutter, Eindeckrahmen sowie Dämm- und Anschlussprodukte
Neue Flachdach-Fenster mit einem Wärmedämmwert UW = max. 1,5 W/(m²K) inklusive Einbau- und Installationskosten. Mit dem neuen Flachdach-Fenster sind auch folgende Produkte förderfähig:
- Hitzeschutz-Markisen (nach DIN 4108-2)
- Zubehör für automatische Produkte
- VELUX App Control
- VELUX ACTIVE Raumklimasteuerung
- Innenfutter
Mit dem Dachfenster-Konfigurator von VELUX kannst Du bequem in wenigen Schritten Dein neues Dachfenster zusammenstellen sowie Produkt- und Gesamtpreis inkl. Einbau ermitteln.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Das Investitionsvolumen muss mind. 300 € brutto betragen.
- Das Gebäude ist mindestens 5 Jahre alt (oder mindestens 10 Jahre bei iSFP).
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Ein Energieberater ist verpflichtend.
- Ein Lieferungs- und Leistungsvertrag, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, ist abzuschließen. D.h. der Förderantrag wird nach dem Vertrag mit dem Handwerker gestellt.
- Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher (also nicht weniger wirksam) als der UW-Wert der neuen Fenster sein. Wir unterstützen dich dabei gerne.
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Es ist kein Mindestbetrag für Investitionskosten notwendig.
- Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und in einer Erklärung nach amtlichem Muster bescheinigt werden. Für den Dachfenstereinbau bzw. -austausch kann unsere vereinfachte Fachunternehmererklärung genutzt werden. Weitere Informationen zu den Mindestanforderungen der energetischen Maßnahmen finden Sie im Bundesgesetzblatt.
- Die Bauausführung muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
- Es ist kein Energieberater notwendig (kann aber in Anspruch genommen und gefördert werden).
- Der Wärmedämmwert des Daches (U-Wert) darf nicht höher (also nicht weniger wirksam) als der UW-Wert der neuen Fenster sein.
- Erhalt einer korrekt ausgestellten Rechnung des Fachunternehmens in deutscher Sprache: Die förderungsfähigen energetische Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objektes muss ausgewiesen sein.
Wie hoch ist die Förderung?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
5 – 45 % der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung (bis 45 % möglich durch WPB1 und SerSan2)
- als Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei Wohn- und Nichtwohngebäuden*
- als Tilgungszuschuss (Kredit) für Neubau und Sanierung von Wohngebäuden mit Effizienzhausstandards
- als Tilgungszuschuss (Kredit) für Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Effizienzhausstandards
- *zusätzlicher Förderbonus von 5% bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) [Nur bei BEG EM möglich]
Weitere aktuelle Informationen zur BEG-Förderfähigkeit finden Sie hier: www.bmwk.de
1Worst performing buildings (WPB) sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören.
2Ab dem 1.1.2023 gibt es einen Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus). Gefördert wird dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden.
- 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
- Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
- Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
- Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.
Sind Rollläden und Hitzeschutz-Markisen auch bei Nachrüstung förderfähig?
Rollläden und Hitzeschutz- Markisen sind bei der Installation mit einem förderfähigen Fenster und bei der „alleinigen“ Nachrüstung förderfähig.
Wie alt muss das Gebäude sein?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Mindestens 5 Jahre (oder mindestens 10 Jahre bei iSFP)
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Mindestens 10 Jahre
Ist ein Energieberater notwendig?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Ist erforderlich
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Ist nicht erforderlich
Wann und wie beantragt man die Förderung?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Voraus muss ein Antrag gestellt werden.
BEG-Förderung EM:
- Anfrage stellen und mit uns das passende Förderprogramm finden
- Dachfenster-Lösung auswählen
- Projekt mit uns besprechen (ggf. Energieberater gleich mit einbinden)
- Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen, unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage
- Unser Energieberater erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB)
- Förderantrag stellen und genehmigen lassen
- Projekt beauftragen und umsetzen
BEG-Förderung WG:
- Anfrage stellen und mit uns das passende Förderprogramm finden
- Dachfenster-Lösung auswählen
- Energieberater wird von uns beauftragt
- Förderantrag wird gestellt und und genehmigt
- Projekt wird mit uns besprochen
- Projekt wird beauftragt und umsetzt
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
Im Nachhinein durch die Steuererklärung.
Steuerpflichtige beantragen die Steuerermäßigung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung über 3 Jahre. Die Finanzämter prüfen anschließend, ob die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachte, dass die steuerliche Förderung über eine Ermäßigung der Einkommenssteuerschuld, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, erwirkt wird. Aufgrund von einer zu geringen Einkommenssteuerschuld nicht voll ausgeschöpfte Förderbeträge, können in den Folgejahren nicht zusätzlich angerechnet werden. Prüfe daher im Einzelfall, ob bei geringer Steuerbelastung die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden kann.
Die Fachunternehmererklärung und unsere Rechnung sind mit einzureichen.
Was ist eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage?
Auflösende Bedingung:
Diese Klausel bewirkt, dass der Vertrag automatisch endet, sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Vertrag über den Kauf von Rollläden oder Hitzeschutz-Markisen, der eine auflösende Bedingung enthält, die besagt, dass der Vertrag erlischt, falls keine Förderzusage von einem staatlichen Programm erfolgt.
Aufschiebende Bedingung:
Diese Klausel bewirkt, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Vertrag, der erst dann gültig wird, wenn die Fördermittel tatsächlich bewilligt werden.
Wie erfolgt die Auszahlung?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Einmalige Auszahlung
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Über 3 Jahre
Wo finde ich allgemeine Dokumente zur Förderung?
BEG-Förderung – EM und WG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
Steuerliche Förderung
§35c Einkommensteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
Neues Wohngefühl unterm Dach - mit Förderung vom Staat!
Dein Dachgeschoss könnte heller, offener oder einfach schöner sein? Unsere Dachfenster bringen nicht nur Licht und Luft rein – sondern auch staatliche Förderung bis zu 20 %.*
Du wirst überrascht sein, was alles möglich ist. Wir zeigen’s dir – persönlich und ehrlich.