Photovoltaikanlagen: Kauf und Installation
0 % Mehrwersteuer ab 2023
Energieautark wohnen
Grüne Energie aus Sonnenkraft
Strom und Wärme aus grüner Sonnenenergie auch für dein Zuhause: Wir stehen für hochwertige, leistungsstarke Photovoltaiksysteme und einen Rundum-sorglos-Service durch versierte Sonnenprofis. Die Gründe für Photovoltaik liegen auf der Hand … oder eigentlich auf dem Dach:
- Sonnenenergie ist nachhaltig und unbegrenzt verfügbar.
- Du kannst bis zu 100 % des eigenen Stroms nutzen.
- Du bist unabhängig von Energieanbietern und Preisschwankungen.
- Jede PV-Anlage hilft das Netz zu entlasten und das Klima zu schonen.
- Von Beratung bis Installation: Timm & Flo wissen wie’s geht!

Dein Dach hat noch keine Photovoltaikanlage?
Investiere jetzt – und spar dir die Steuer auf deine neue PV-Anlage!
Das ändert sich ab 2023
Die Neuregelungen im Überblick
Umsatzsteuersatz 0 %
Ab dem 1.1.2023 fallen 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 KWp Anlagenleistung an. Bei Mehrfamilienhäusern bis zu einer Leistung von 15 KWp je Wohneinheit. Das entspricht einer Steuerbefreiung sowohl für die Lieferung und den Kauf als auch die Installation von Modulen, Zubehör und Speichern.
Befreiung von der Einkommensteuer
Um den bürokratischen Aufwand deutlich zu senken, entfällt die Einkommensteuer für Einkünfte und Entnahmen aus PV-Anlagen bis zu 30 KWp. Dies gilt nicht nur für die Betreiber neuer Photovoltaikanlagen, sondern auch für die bereits bestehender Anlagen – und rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab 2023 auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen tätig werden und die Einkommensteuererklärung erstellen – wenn der Betreiber von der Einkommensteuer befreit ist. Dies gilt sowohl für Neubetreiber als auch für die Betreiber von bestehenden Anlagen und ebenfalls rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
Umsatzsteuersatz 0 %
Ab dem 1.1.2023 fallen 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 KWp Anlagenleistung an. Bei Mehrfamilienhäusern bis zu einer Leistung von 15 KWp je Wohneinheit. Das entspricht einer Steuerbefreiung sowohl für die Lieferung und den Kauf als auch die Installation von Modulen, Zubehör und Speichern.
Befreiung von der Einkommensteuer
Um den bürokratischen Aufwand deutlich zu senken, entfällt die Einkommensteuer für Einkünfte und Entnahmen aus PV-Anlagen bis zu 30 KWp. Dies gilt nicht nur für die Betreiber neuer Photovoltaikanlagen, sondern auch für die bereits bestehender Anlagen – und rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab 2023 auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen tätig werden und die Einkommensteuererklärung erstellen – wenn der Betreiber von der Einkommensteuer befreit ist. Dies gilt sowohl für Neubetreiber als auch für die Betreiber von bestehenden Anlagen und ebenfalls rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
Ein Angebot, das du nicht ablehnen kannst:
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Und so läuft’s ab:
Du forderst ein unverbindliches Richtpreisangebot an.
Wir klären mit dir die Details.
Wir sind uns einig, das endgültige Angebot steht und wir vereinbaren einen Montage-Termin.
Installation deiner neuen PV-Anlage
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Noch Fragen?
Wie sieht es mit PV-Anlagen aus, die 2022 erworben wurden, aber erst in 2023 installiert werden? Gilt die 0-Prozent-Regelung auch für Energiemanagementsysteme? Und was ist mit Ladeboxen und -stationen für E-Fahrzeuge?
Es gibt einiges, was die Politik noch zu beantworten haben wird. Als Sonnenprofis halten wir dich aber gerne auf dem Laufenden!

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