0 % MehrwertsteUer
Die Neuregelungen im Überblick
Umsatzsteuersatz 0 %
Seit dem 1.1.2023 fallen 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 KWp Anlagenleistung an. Bei Mehrfamilienhäusern bis zu einer Leistung von 15 KWp je Wohneinheit. Das entspricht einer Steuerbefreiung sowohl für die Lieferung und den Kauf als auch die Installation von Modulen, Zubehör und Speichern.
Befreiung von der Einkommensteuer
Um den bürokratischen Aufwand deutlich zu senken, entfällt die Einkommensteuer für Einkünfte und Entnahmen aus PV-Anlagen bis zu 30 KWp. Dies gilt nicht nur für die Betreiber neuer Photovoltaikanlagen, sondern auch für die bereits bestehender Anlagen – und rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen seit 2023 auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen tätig werden und die Einkommensteuererklärung erstellen – wenn der Betreiber von der Einkommensteuer befreit ist. Dies gilt sowohl für Neubetreiber als auch für die Betreiber von bestehenden Anlagen und ebenfalls rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
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