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Photovoltaik – das hat sich 2023 geändert
Die Neuregelungen 2023 im Überblick
Umsatzsteuersatz 0 %
Ab dem 1.1.2023 fallen 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen auf oder für Wohngebäude an. Das entspricht einer Steuerbefreiung sowohl für die Lieferung und den Kauf als auch die Installation von Modulen, Zubehör und Speichern. Aus formalen Gründen wird die Steuer von 0 % auf den Rechnungen dennoch ausgewiesen.
Befreiung von der Einkommensteuer
Um den bürokratischen Aufwand deutlich zu senken, entfällt die Einkommensteuer für Einkünfte und Entnahmen aus PV-Anlagen bis zu 30 KWp. Dies gilt nicht nur für die Betreiber neuer Photovoltaikanlagen, sondern auch für die bereits bestehender Anlagen – und rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab 2023 auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen tätig werden und die Einkommensteuererklärung erstellen – wenn der Betreiber von der Einkommensteuer befreit ist. Dies gilt sowohl für Neubetreiber als auch für die Betreiber von bestehenden Anlagen und ebenfalls rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
Umsatzsteuersatz 0 %
Ab dem 1.1.2023 fallen 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen auf oder für Wohngebäude an. Das entspricht einer Steuerbefreiung sowohl für die Lieferung und den Kauf als auch die Installation von Modulen, Zubehör und Speichern. Aus formalen Gründen wird die Steuer von 0 % auf den Rechnungen dennoch ausgewiesen.
Befreiung von der Einkommensteuer
Um den bürokratischen Aufwand deutlich zu senken, entfällt die Einkommensteuer für Einkünfte und Entnahmen aus PV-Anlagen bis zu 30 KWp. Dies gilt nicht nur für die Betreiber neuer Photovoltaikanlagen, sondern auch für die bereits bestehender Anlagen – und rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab 2023 auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen tätig werden und die Einkommensteuererklärung erstellen – wenn der Betreiber von der Einkommensteuer befreit ist. Dies gilt sowohl für Neubetreiber als auch für die Betreiber von bestehenden Anlagen und ebenfalls rückwirkend für das Steuerjahr 2022.
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Und so läuft’s ab:
Du forderst ein unverbindliches Richtpreisangebot an.
Wir klären mit dir die Details.
Wir sind uns einig, das endgültige Angebot steht und wir vereinbaren einen Montage-Termin.
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Noch Fragen?
Ab wann wird der Nullsteuersatz wieder angehoben? Gilt die 0-Prozent-Regelung auch für Energiemanagementsysteme? Und was ist mit Ladeboxen und -stationen für E-Fahrzeuge?
Es gibt einiges, was die Politik noch zu beantworten haben wird. Als Sonnenprofis halten wir dich aber gerne auf dem Laufenden!
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